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  • 5 & 7 Jahre Garantie

Herstellergarantie

 

Die Herstellergarantie von Ergolutions

Ergolutions vertreibt ausschließlich Qualitätsprodukte zu attraktiven Preisen. Damit sind wir in der Lage, unseren Kunden über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine 5-Jahres Herstellergarantie zu geben. Für alle PRIMUS Produkte geben wir eine verlängerte 7-Jahres Herstellergarantie.

Vorraussetzungen und Einzelheiten für die Inanspruchnahme unserer Garantieleistungen regeln unsere nachfolgenden Garantiebedingungen:

1. Allgemeines

1. Allgemeines

Für die von Ergolutions vertriebenen Produkte geben wir unseren Kunden zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsfrist, eine Herstellergarantie von 5 bzw. 7 Jahren, sofern für diese Produkte in der Produktbeschreibung eine Garantiezusage ausgewiesen wird. Die Herstellergarantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

Garantie-Badges

Für sämtliche Produkte, für die Ergolutions eine 5-Jahres Herstellergarantie gewährt, sind mit dem 5 Jahre Garantie Badge oder einem entsprechenden Hinweis wird in der Produktbeschreibung gekennzeichnet.

Für sämtliche PRIMUS Produkte gewährt Ergolutions eine 7-Jahres Herstellergarantie. Diese Produkte sind mit dem 7 Jahre Garantie Badge gekennzeichnet. Ein entsprechender Hinweis wird zudem in der jeweiligen Produktbeschreibung gegeben.

2. Garantieschutz

Wir garantieren, dass unsere Produkte bei Anlieferung frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den garantierrelevanten Schaden verursacht hat, bereits zum Zeitpunkt der Ablieferung aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz- von Folgeschäden oder aus der Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Die Herstellergarantie gilt für eine Frist von 5 bzw. 7 Jahren ab dem Kaufdatum. Die Garantiefrist verlängert oder unterbricht sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht durch Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu anzulaufen.

3. Schriftliche Fehleranzeige

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Ergolutions unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Ablieferung, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) Anzeige zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erkennbarkeit des Mangels für den Kunden gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung eines solchen Mangels als genehmigt. Als Nachweis für den Garantieanspruch ist die Vorlage der Rechnung zwingend erforderlich.

4. Leistungen im Garantiefall

Für rechtzeitig angezeigte Mängel erfolgt nach Wahl von Ergolutions eine Instandsetzung, ein Austausch oder die Erstattung des geleisteten Kaufpreises. Ergolutions kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde nicht einen, in Anbetracht des Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt hat.

Im Regelfall erhält der Kunde einen Austausch des defekten Produkts oder der defekten Komponente. Beim Austausch wird das alte Produkt / die alte Komponente kostenfrei durch ein neues Produkt / eine neue Komponente gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Das defekte Produkt / die defekte Komponente ist auf Verlangen der Ergolutions durch den Kunden an Ergolutions zurückzusenden. Sofern das betroffene Produkt / die betroffene Komponente zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist Ergolutions berechtigt, ein ähnliches Produkt / eine ähnliche Komponente im Austausch zu liefern.

Ein Rückversand an Ergolutions, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produktes / der Komponente oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis seitens Ergolutions vorgenommen werden. Stimmt Ergolutions der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt Ergolutions die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten.

Sofern Ergolutions eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, sendet der Kunde das Produkt zurück und Ergolutions erstattet ihm den gezahlten Kaufpreis.

5. Vorraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. durch einen Meisterbetrieb oder einen autorisierten Fachbetrieb) sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der Ergolutions-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Ergolutions.

Montageanleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise sind jedem Produkt beigefügt und stehen zusätzlich unter www.ergolutions.de zum Download zur Verfügung.

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

  • Produkte der Marken Philips, EVOline, Mann+Hummel, Contour, LogiTech, MSI;
  • Tischplatten;
  • geringfügige Abweichungen der Ergolutions-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
    eringfügige Abweichungen der Ergolutions-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
  • Überspannungen durch Blitzeinschlag, Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel;
  • Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden;
  • Schäden, die durch das mangelhafte Ergolutions-Produkt entstanden sind;
  • Ausstellungsprodukte.


Die Gültigkeit der Garantie endet bei:

  • Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.ergolutions.de zur Verfügung stehenden Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung;
  • Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen;
  • Produktschäden, verursacht durch den Installateur oder dritte Personen;
  • Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind - bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet - ;
  • unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme;
  • mangelnde oder fehlerhafte Wartung
  • Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
  • Produkte die nicht in Ihrer ursprünglichen Art genutzt werden, bzw. zur Nutzung modifiziert wurden;
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.




Stand Februar 2023